
Versicherungen kürzen Ihr Gutachten.Wir holen Ihr Geld zurück.
Reparaturkosten, UPE-Aufschläge, Sachverständigenhonorar, Wertminderung – Versicherungen kürzen routinemäßig an denselben Stellen. Unser eigenes Tool analysiert jede Position, findet unberechtigte Kürzungen und schätzt das Nachforderungspotenzial. Gerne übernehmen unsere Anwälte für Sie und setzen die Nachforderungen durch.
- 6
- Positionsgruppen
- 1–10
- Risiko-Score
- < 1 Min.
- Ersteinschätzung
Beispielfall
502,18 €
ermitteltes Nachforderungspotenzial
Illustratives Beispiel. Die tatsächliche Höhe hängt von den eingereichten Unterlagen ab.
Was konkret geprüft wird
Versicherungen kürzen fast immer an denselben Stellen. Genau hier prüfen wir – Position für Position, mit Begründung und Fundstelle in Ihrer Abrechnung.
In drei Schritten zur Nachforderung
- 01
Unterlagen einreichen
Abrechnungsschreiben, Prüfbericht und Kostenvoranschlag als PDF oder Foto hochladen – oder den Text einfügen.
- 02
Ersteinschätzung erhalten
Sie sehen unmittelbar, wie stark Ihr Fall ist und in welcher Größenordnung Nachforderungspotenzial besteht.
- 03
Kanzlei übernimmt
Unsere Anwälte prüfen die Positionen im Detail und formulieren den Widerspruch gegenüber der Versicherung.
Nachvollziehbar statt Bauchgefühl
Sie erfahren nicht nur, dass gekürzt wurde, sondern warum die Kürzung angreifbar ist – und mit welchem Betrag.
- Gegenüberstellung: gezahlt, korrigierte Forderung, Streitbetrag
- Bewertung je Position: in Ordnung, fraglich, rechtswidrig oder fehlend
- Argumentation mit aktueller BGH- und Instanzrechtsprechung
- Widerspruch und Korrespondenz übernimmt die Kanzlei
- Anwaltliche Verschwiegenheit und vertrauliche Aktenführung
UPE-Aufschläge gestrichen
in ca. 90 % der Fälle angreifbar
Sachverständigenhonorar gekürzt
in ca. 85 % der Fälle angreifbar
Wertminderung fehlt
eigenständiger Nachforderungsposten
Kostenpauschale reduziert
20–30 € regelmäßig anerkannt
Häufige Fragen
Abrechnung liegt schon vor?
Laden Sie Ihre Unterlagen hoch und erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung. Rückmeldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden.